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Energieausweise - Energieberater Wolf – Energieberatung seit 2006

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Energieausweis nach neuem GModG: Rechtssicher und zukunftsorientiert

Sie möchten eine Immobilie verkaufen, vermieten oder neu bauen? Seit Juli 2026 gilt in Deutschland das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), welches das bisherige GEG abgelöst hat. Als zertifizierte Experten erstellen wir für Sie rechtssichere Energieausweise, die alle aktuellen und kommenden gesetzlichen Anforderungen lückenlos erfüllen.
Wir sorgen dafür, dass Ihre Immobilienanzeige abmahnsicher online gehen kann und Sie für alle gesetzlichen Neuerungen bestens aufgestellt sind.
Unser Service: Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Je nach Baujahr und Zustand Ihrer Immobilie ermitteln wir die passende Variante nach den aktuellen Vorgaben:
  • Der Verbrauchsausweis (Schnell & unkompliziert): Basiert auf den realen Verbrauchsdaten der letzten Jahre. Ideal für neuere Gebäude oder größere Wohnanlagen.
  • Der Bedarfsausweis (Objektiv & präzise): Berechnet die energetische Qualität exakt anhand der Bausubstanz und der Heiztechnik – unabhängig vom Nutzerverhalten. Gesetzlich vorgeschrieben für Neubauten sowie für ältere, unsanierte Wohnhäuser.

💡 Wichtig für Eigentümer: Was ändert sich ab Januar 2027?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) bringt zum 1. Januar 2027 tiefgreifende Änderungen im Ausweisrecht mit sich. Bereiten Sie sich frühzeitig vor:
  • Aus für Verbrauchsausweise bei Nichtwohngebäuden: Für Gewerbe-, Büro- oder gemischt genutzte Immobilien ist bei Verkauf und Vermietung ab 2027 ausschließlich der Bedarfsausweis zulässig.
  • Neue EU-Skala (A bis G) für Gewerbe: Nichtwohngebäude werden auf eine europaweit einheitliche Skala umgestellt, bei der die Klasse G die energetisch schlechtesten 16 % des Marktes markiert. Wohngebäude behalten vorerst das gewohnte A+ bis H System.
  • Erweiterte Vorlagepflichten: Ein gültiger Energieausweis muss künftig nicht mehr nur bei Neuvermietung, sondern auch bei der Verlängerung bestehender Mietverträge sowie nach größeren Gebäuderenovierungen vorgelegt werden.
  • Baudenkmäler verlieren Ausnahme: Ab 2027 entfällt die pauschale Befreiung für denkmalgeschützte Objekte bei Verkauf oder Vermietung.
  • Zusätzliche Pflichtangaben: Neue Ausweise müssen detailliertere Daten enthalten, wie den absoluten Primärenergieverbrauch im Jahr sowie CO₂-Emissionen.
Gut zu wissen: Bereits ausgestellte Energieausweise behalten uneingeschränkt ihre 10-jährige Gültigkeit ab dem Tag der Ausstellung.

Warum Sie Ihren Energieausweis bei uns anfordern sollten:
  • Aktueller Rechtsstand: Vollständige Konformität mit dem neuen GModG.
  • Volle Gültigkeit: Jeder von uns ausgestellte Ausweis gilt für volle 10 Jahre.
  • Zukunftssichere Modernisierungsempfehlungen: Wir weisen im Dokument präzise aus, wie Sie Treibhausgase senken und Ihre Immobilie fit für moderne Effizienzstandards machen.
  • Digitale Abwicklung: Schnell, unkompliziert und direkt einsatzbereit.


Vermeiden Sie Bußgelder wegen unvollständiger Angaben in Immobilienanzeigen oder bei Besichtigungen.
Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Angebot.
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