KFW:
BUNDESFÖRDERUNG FÜR EFFIZIENTE GEBÄUDE
KREDIT 261
Wohngebäude – Kredit
Haus und Wohnung energieeffizient bauen und sanieren
Das Wichtigste in Kürze
Förderkredit für Sanierung, Neubau und Kauf.
Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
Weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 10 % Tilgungszuschuss
Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung
Möchten Sie Ihr Vorhaben lieber mit einem Zuschuss finanzieren?
Bei Einzelmaßnahmen können Sie alternativ den Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nutzen.
Einzelmaßnahmen:
Gefördert werden einzelne energetische Maßnahmen ohne Effizienzhausniveau nur noch im Programm der BAFA.
Sowie neue Heizungen im Zuschussprogramm der KFW 458
- Zuschuss bis zu 80 % der förderfähigen Kosten
- für Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland
- für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.
BAFA:
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Fördergegenstand
Gefördert werden:
- Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren;
- Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
Weitere Informationen finden Sie auch im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung, in unserem Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen sowie in den Richtlinien und technischen Mindestanforderungen.
Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE).
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen beträgt insgesamt 30.000 Euro für die 1. Wohneinheit und 15.000 Euro für die 2.-6.WE. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000 Euro für die 1. Wohneinheit und 30.000 Euro für die 2.-6. WE, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wird oder wenn der Eigentümer des Gebäudes nach Nummer 5.2 der Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ nicht antragsberechtigt für den iSFP ist.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich (Mehrbetrag über 30.000 Euro)